Branche
- Textilindustrie
- Bergbau
- Baugewerbe
- Eisen- und Stahlindustrie
- Karosseriearbeiten
- Holzverarbeitung (außer Eiche, Buche und exotische Hölzer)
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Nahrungsmittelindustrie
- Metallverarbeitung usw.
Anwendung
- Schützt gegen Staub
- Nebel und Rauch mit Kalziumkarbonat
- Ton
- Kaolin
- Zellulose
- Baumwolle
- Mehl
- eisenhaltige Metalle
- Zement
- Natriumsilikat
- Schwefel
- Glasfaser und Kunststoff
- Hartholz
- Kohle
- Quarz
- nicht eisenhaltige Metalle
- Kupfer
- Aluminium
- Barium
- Titan
- Vanadium
- Chrom
- Mangan,
- Molybdän
- pflanzliche und Mineralöle
- Hilfsstoffe für die Metallverarbeitung (diese Liste ist nicht vollständig).
Maximales Schutzniveau: einsetzbar gegen feste und/oder flüssige Aerosole bis zu einer maximalen Schadstoffkonzentration 10 x MAK* (nach EN 149:2001). Bei spezifischen Gefahrenstoffen können Einschränkungen bestehen. Bitte geltende Sicherheits- und Arbeitsschutznormen beachten.
Anwendungsgrenze:Diese filtrierende Halbmaske sollte NICHT verwendet werden,
- wenn der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft unter 17 VOL% liegt;
- wenn die Schadstoffe oder deren Konzentration unbekannt oder als unmittelbar gesundheits- oder lebensgefährlich eingestuft sind;
- wenn die Schadstoffkonzentration die geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutznormen oder die 10fache MAK* überschreitet
- bei mehreren Schadstoffen ist der jeweils niedrigste Wert ist maßgebend;
- gegen giftige oder radioaktive Schadstoffe
- gegen Gase oder Dämpfe
- zur Brandbekämpfung.